Krankenkasse - Zuschüsse

Krankenkassen - Zuschüsse

Zuschüsse im EU-Ausland
Seit der Aufnahme von Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Polen, Estland, Lettland und Slowenien in die EU bezuschussen die meisten Krankenkassen ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemaßnahme in diesen Ländern. Dabei legt jede Krankenkasse eigene Kriterien fest. Ich empfehle Ihnen, sich darüber in jedem Fall im Voraus bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.

Ambulante Vorsorgekur
Bei dieser Leistung können Sie den Kurort und die Unterkunft innerhalb Deutschlands im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen und alle 3 Jahre beantragen. Die Dauer der Kur muss nicht mehr wie bisher auf drei Wochen festgelegt sein - jedoch wird dieser Zeitraum bei gravierenden Beschwerden von Ärzten als Minimum empfohlen, um einen optimalen Kurerfolg zu erzielen. Um eine Bezuschussung zu erhalten muss die Dauer der Kur mindestens 14 Tage betragen.

Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlungen und bis zu 90% der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis max. 13 € pro Kurtag gewähren. Welche Leistungen Ihre Kasse im Einzelnen bezuschusst, können Sie über den Link www.krankenkassen-experten.de erfahren.
Sichern Sie sich die Zusage einer Kostenübernahme durch Ihre Kasse, bevor Sie Ihre Reise buchen - das ist für eine spätere Kostenerstattung unerlässlich. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt! Wenn Sie eine schriftliche Bewilligung über die Bezuschussung vin Ihrer Kasse erhalten haben, können Sie nach Ihrem Kuraufenthalt die Kosten geltend machen. Ebenso fördern die Krankenkassen innerhalb eines zertifizierten Gesundheitsprogramms Präventionsreisen mit einem Zuschuss bis 150 € für zwei Kurse.

Behandlungsaufstellung
Jede Krankenkasse schreibt für eine Anerkennung von Zuschüssen eine detaillierte Aufstellung Ihrer erhaltener Behandlungen vor. Bitte informieren Sie Ihrem Arzt am Kurort unbedingt schon bei Eingangsuntersuchung über die Notwendigkeit einer Kostenaufstellung (auf Deutsch in EUR) zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.
Inzwischen stellen fast alle Kureinrichtungen diese Nachweise aus. Sollten dabei Probleme entstehen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Bewahren Sie hierfür alle Kur-Unterlagen auf.


Vom Antrag bis zur Erstattung
 
Share by: